Im Bereich der grundpflege bieten wir als Pflegedienst unseren Kunden in Düsseldorf grundlegende Hilfe an:
Leistungen der Grundpflege rechnen wir direkt mit der Pflegekasse oder dem Kostenträger ab.
In der Behandlungspflege unterstützen wir die behandelnden Ärzte unserer Klienten.
Wir handeln streng nach ärztlicher Verordnung – Leistungen der Behandlungspflege erbringen ausschließlich dafür qualifizierte Pflegefachkräfte.
Zu den Maßnahmen in der Verhandlungspflege gehören Tätigkeiten wie:
Unsere Wundexperten sind wir das Wundmanagement ausgebildet und können nach ärztlicher Verordnung auch Dekubitus-Behandlungen durchführen. Wir behandeln Wunden, überwachen die Wundheilung und übernehmen bei Bedarf auch das Schmerzmanagement.
Nach ärztlicher Verordnung führen wir beben der Behandlungspflege auch Leistungen der ambulanten Krankenpflege aus.
Wir unterstützen unsere Kunden im Haushalt. Waschen, Kochen, Spülen, Einkaufen: Was auch anfällt – wir übernehmen das für Sie. Dazu kann auch die Wohnungsreinigung gehören, das Ausbessern der Wäsche und das Bügeln.
Auf Wunsch kochen wir auch für Sie: frische Gerichte nach Ihrem Geschmack – lecker und so, wie sie es mögen.
Den Umfang unserer Leistungen stimmen wir stets im Einzelfall mit unseren Kunden ab.
Wir entlasten pflegende Angehörige mit unseren Angeboten im Bereich der urlaubs- und Verhinderungspflege.
28 Tage im Jahr können sich Angehörige, die sich um einen Pflegebedürftigen kümmern, von uns vertreten lassen. Dabei haben sie die Wahl, diese Entlastung stunden- oder tageweise in Anspruch zu nehmen.
Auch hier gilt: Wir stimmen individuell mit Ihnen ab, wie wir Ihnen helfen können.
Immer erfahren erstaunte Angehörigen von uns im Beratungsgespräch (Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI) von der Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen.
Noch ein Hinweis: Mit einer Urlaubs- oder Verhinderungspflege können Sie uns auch beauftragen, wenn Sie unsere bisher nicht mit der Übernahme von Pflegeleistungen oder Hilfe im Haushalt beauftragt haben.
Auch Pflegebedürftige, die sich durch Angehörige pflegen und betreuen lassen, haben Anspruch auf eine gute und hochwertige Pflege. Damit dies sichergestellt ist, schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung der Pflege vor.
Bekommen Sie von der Pflegekasse eine Aufforderung, eine Bescheinigung über einen Beratungseinsatz nach § 37 (3) SGB XI vorzulegen, dann können Sie mit uns einen Beratungsgespräch vereinbaren.
Im Beratungsgespräch geht es uns vor allem darum, die Qualität der Pflege sicherzustellen und bei Bedarf zu verbessern – mit unserer Beratung, praktischen Tipps und Hinweisen auf Leistungen, die Sie vielleicht noch nicht in Anspruch genommen haben. Dazu gehört auch eine Beratung über die Auswahl der richtigen Pflegehilfsmittel.
Nutzen Sie die Gelegenheit, mit uns in diesem Beratungsgespräch über Fragen zu sprechen, die Sie beschäftigen – z.B. über Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Bei Bedarf bieten wir auch kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an.
Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen dienen dazu, Menschen im Alltag zu begleiten, für Sie da zu sein, ihnen soziale Kontakte zu ermöglichen. Kaffeeklatsch, ein Spaziergang, eine Runde Karten spielen – wir sind für Sie da.
Wir betreuen auch Menschen mit Demenz und ermöglichen Ihnen soziale in ihrem häuslichen Umfeld.
Wir vermitteln Ihnen Essen auf Rädern, Pflegehilfsmittel und Hausnotrufgeräte. Für Rezepte und Medikamente bieten wir Ihnen Hol- und Bringdienst. Wir begleiten Sie zum Arzt oder zum Friseur und holen Sie auch wieder ab.
Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch auch eine freundliche und versierte Fachkraft für die medizinische Fußpflege, Krankentransport.
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